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Agent Green: Rumänisches Gericht hebt Abholzungsbewilligungen im Natura 2000-Gebiet Făgăraș als rechtswidrig auf

Nach einer 2018 von der rumänischen Umweltschutzorganisation Agent Green eingereichten Beschwerde hob das rumänische Gericht diesen November die Bewilligungen zur Abholzung von mehr als 7.000 Hektar Ur- und Naturwald im Natura 2000-Gebiet Făgăraș auf.

 

Seit mehreren Jahren bringt Agent Green auf eigene Kosten zahlreiche Klagen und Beschwerden gegen Abholzungsbewilligungen des Umweltministeriums ein, da diese aus Sicht der Organisation gegen nationales und internationales Recht verstoßen, u.a. gegen die EU-Naturschutzrichtlinien.

 

Am 29. November 2021 annullierte nun das Gericht in Bukarest die Forstmanagementpläne für mehr als 7000 Hektar Wald im Forstbezirk Avrig in den Făgăraș-Bergen, die unter dem Schutz innerhalb des EU-weiten Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerkes stehen. Diese Entscheidung wurde von den Umweltschützern begrüßt, kann jedoch noch von Romsilva, des rumänischen Forstmanagements, angefochten werden. Der Gerichtsentscheid stellt die Wälder – wo die Abholzungen bereits aufgrund des laufenden Verfahrens ausgesetzt waren – nun unter vorläufigen Schutz.

 

„Wir brachten die Beschwerde 2018 ein und im Jahr darauf leitete das Gericht das Verfahren ein. Unsere Beschwerde richtete sich gegen den Forstmanagementplan, der Fällungen in zwei Natura 2000-Gebieten erlaubte, und das ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung. Außerdem waren darunter mehrere Parzellen mit potentiellen Ur- und Naturwäldern, die nicht richtig kategorisiert waren. Eine Ministeriumserlass von 2012 hatte festgestellt, dass diese Bereiche vorläufig als streng geschützt einzustufen sind, bis durch Studien geklärt ist, ob es sich um Urwälder handelt oder nicht. Dies wurde allerdings nicht befolgt und so sind bereits einige dieser Wälder zerstört worden“, erklärt Cătălina Rădulescu, Anwältin von Agent Green.

 

Die illegalen Abholzungen waren von Ermittlern von Agent Green während Exkursionen in die Wälder entdeckt worden. Die Waldzerstörung war in vollem Gange, obwohl das Gebiet eigentlich nach EU-Recht unter Schutz steht. Die entsprechenden EU-Richtlinien verbietet die Verschlechterung des Erhaltungszustands von geschützten Arten und Lebensraumtypen. Die ökologischen Bedenken der Naturschützer gegenüber den Abholzungen wurden vom Ministerium als „irrelevant“ bezeichnet.

 

Agent Green legte dem Gericht Belege vor. Erst nach Inkrafttreten des – jetzt als rechtswidrig bestätigten – Managementplans wurden Unterlagen zusammengestellt, die aber weder eine ordentliche Strategische Umweltprüfung (wie von der SUP-Richtlinie der EU vorgeschrieben) noch eine angemessene Umweltverträglichkeitsprüfung (wie nach der FFH-Richtlinie der EU verpflichtend) enthielt. Bizarrerweise wurden diese Unterlagen mehrere Jahre nach Inkrafttreten des Forstmanagementplans per Ministeriumserlass gebilligt.

 

In den Natura 2000-Gebieten Rumäniens ist es an der Tagesordnung, dass Ur- und Naturwälder abgeholzt werden ohne vorher die erforderlichen Prüfungen durchzuführen. Die nun vorliegende Entscheidung des Gerichts in Bukarest zeigt, dass Abholzungsgenehmigungen ohne diese vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfungen rechtswidrig sind.

 

Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien wegen mangelnden Schutzes von Natura 2000-Gebieten eingeleitet. Allerdings ist dieses Verfahren seit Juli 2020 nicht vorangekommen und die Waldzerstörung greift weiter um sich.

 

Die unablässige Zerstörung von Ur- und Naturwäldern zeigt, dass das Problem alles andere als „gelöst“ ist. Natura 2000 leidet in Rumänien weiterhin an massiven und systematischen Vollzugsproblemen und zahlreiche der wertvollsten Naturwälder der EU werden mit eindeutiger Mitwisserschaft und Mittäterschaft der Behörden zerstört.

 

„Die Entscheidung des Gerichts zeigt deutlich, dass die rumänische Regierung die EU-rechtliche Verpflichtung, Urwälder, andere naturnahe Lebensräume und gelistete Arten in Natura 2000-Gebieten in einem guten Erhaltungszustand zu bewahren, missachtet. Leider stellen auch die jüngsten legislativen Änderungen seitens der rumänischen Regierung keinen mit EU-Recht konformen Zustand her. Und Untersuchungen vor Ort in den Wäldern zeigen, dass die weitverbreitete Zerstörung von Ur- und Naturwäldern in rumänischen Natura 2000-Gebieten anhält und sogar zunahm seit die Europäische Kommission im Februar 2020 das Vertragsverletzungsverfahren einleitete“, unterstreicht Gabriel Paun, Präsident von Agent Green.

 

„Dass das Umweltministerium während des Verfahrens keine Maßnahmen zur Bewahrung dieser äußerst wertvollen und EU-geschützten Wälder im Natura 2000-Gebiet Făgăraș ergriff, ist unglaublich und zeigt die fehlende Bereitschaft der Regierung, den Waldschutz zu verbessern. Wir appellieren daher dringend an die Europäische Kommission, das Vertragsverletzungsverfahren gegen die rumänischen Behörden rasch fortzusetzen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof zu übergeben“, schließt Gabriel Paun.

 

Link zur Entscheidung des Gerichts in Bukarest: http://portal.just.ro/2/SitePages/Dosar.aspx?id_dosar=200000000369607&id_inst=2