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Bahnbrechendes Höchstgerichtsurteil für den Schutz rumänischer Naturwälder

Höchstgericht in Bukarest entscheidet für Offenlegung der Forstbewirtschaftingspläne; EU-Kommission verlangt vollständige Übertragung der Natura 2000 Richtlinien in rumänisches Recht.

Waldbewirtschaftungspläne enthalten umweltrelevante Informationen und diese müssen auch öffentlich zugänglich sein. Dieser Rechtsmeinung hat sich nun auch das Oberste Berufungsgericht in Bukarest  angeschlossen. Die NGO Agent Green hat im vergangenen Jahr etliche Gerichtsverfahren gegen Waldbesitzer und Behörden angestrengt, um die EU-Umweltinformationsrichtlinie, die Aarhus-Konvention sowie die Natura 2000 – Richtlinien im Zusammenhang mit dem Schutz ökologisch wertvoller Wälder juristisch durchzusetzen. Nun hat das Höchstgericht in Bukarest entscheiden: Die Öffentlichkeit hat Anspruch auf Informationszugang zu Umweltinformationen im Forstsektor.

Lange haben die rumänischen Behörden und die Staatswaldverwaltung Romsilva umweltrelevante Informationen in den forstlichen Bewirtschaftungsplänen geheim gehalten – entgegen den Bestimmungen der Aarhus Konvention  und der EU-Umweltinformationsrichtlinie. Agent Green musste daher den Zugang zu relevanten Informationen in zahlreichen Gerichtsverfahren einklagen. Das Berufungsgericht in Bukarest hat nun Agent Green recht gegeben und die Berufung des Umweltministeriums zurückgewiesen. Ab sofort ist das Ministerium verpflichtet, umweltrelevante Informationen aus Forstmanagementplänen auf Anfrage zugänglich zu machen.

Dies bedeutet, dass das Berufungsgericht der Zivilgesellschaft das Recht einräumt, Informationen einzuholen, wie: das im Wald vorhandene Volumen an Holz, die Baumarten, das Durchschnittsalter der Bäume, welche Art von Holznutzungen geplant sind oder das für die nächsten 10 Jahre genehmigte Holzeinschlagsvolumen.
Dies ist ein wichtiger Schritt, um die öffentliche Kontrolle über die Einhaltung der EU-Richtlinien und damit den Schutz ökologisch wertvoller Wälder sicherzustellen.

Der Spruch hat auch für den Rest der EU Signalwirkung, da Forstbewirtschaftungspläne auch außerhalb von Rumänien fast überall als „Betriebsgeheimnis“ unter Verschluss gehalten werden. Das Thema mangelhafter Informationszugang ist auch Thema hinsichtlich des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Regierung in Bukarest. Hier könnte ein Gang der EU-Kommission zum Gerichtshof der EU bevorstehen.

Der Druck aus Brüssel auf die rumänische Regierung wächst jedenfalls: Die Europäische Kommission fordert Rumänien in ihrer jüngsten Veröffentlichung zum Vertragsverletzungsverfahren auf, die Erhaltung der natürlichen Lebensräume des Landes sowie den Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen gemäß der Vorgaben in den EU Naturschutz-Richtlinien vollständig in nationales Recht umzusetzen. Die forstlichen Bewirtschaftungspläne würden Natura 2000 Bestimmungen oftmals nicht berücksichtigen, moniert die EU-Kommission. So werden die Naturschützer der NGO Agent Green gerade auch in Natura 2000-Gebieten immer wieder Zeugen illegalen Holzeinschlags. Rumänien hat nun zwei Monate Zeit, um diesen Zustand zu beheben, andernfalls droht eine begründete Stellungnahme der Kommission, die ein Strafverfahren beim Gerichtshof der EU – und eine saftige Strafe – nach sich ziehen könnte.

Verwüstung eines (ehemals) paradiesischen Seitentales im Domogled – Valea Cernei Nationalpark / Natura 2000 Gebiet.

Beschwerde gegen rumänische Regierung bei Aarhus-Konvention und EU-Kommission wegen Abholzungsdesaster

Brasov, Rumänien (8. April 2019) – Die Umweltjuristin von Agent Green kündigte im Rahmen einer Pressekonferenz in Brasov die Einleitung von Beschwerden gegen die rumänische Regierung an.  Die Pressekonferenz fand zeitgleich mit der Konferenz der EU-Umweltdirektoren statt – vor dem Hoteleingang. Grundlage für die Beschwerden sind stichhaltige Beweisen für Verstöße gegen EU-Recht im Zusammenhang mit den dramatischen Abholzungen in den Naturwäldern Rumäniens. In den Beschwerden werden systemische Vergehen Rumäniens aufgezeigt: Forstmanagementpläne einschließlich der Holzeinschlags-Genehmigungen in Natura 2000-Gebieten wurden nämlich standardmäßig ohne Umweltprüfungen und ohne öffentliche Konsultationen genehmigt. Die formelle Beschwerde wird bei der Europäischen Kommission und dem Aarhus Compliance Committee eingereicht.

Die Pressekonferenz fand vor dem Gebäude statt, in dem sich die 28 Naturschutz-Direktoren EU während der rumänischen EU-Präsidentschaft trafen. Die Beamten wurden von Agent Green Aktivisten mit Protestbannern begrüßt und dazu eingeladen, ein Video anzusehen, das die anhaltende Zerstörung von Naturwäldern in Natura 2000 EU-Schutzgebieten belegt. Das Filmmaterial widerspricht klar der Behauptung der rumänischen Regierung, dass alle Gesetze und Vorschriften in den Wäldern Rumäniens eingehalten werden. Die Delegierten und Journalisten konnten aktuelle Flugaufnahmen von riesigen Kahlschlägen im nahe gelegenen Natura-2000-Gebiet Fagaras-Gebirge sehen, die sich über ganze Berghänge erstrecken.

Dezastrul din Munții Făgăraș from AGENT GREEN on Vimeo.

Nach den Bestimmungen der EU-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinien sind erhebliche Verschlechterungen für bedrohte Lebensräume und Arten von EU-Natura 2000 Gebieten verboten. Um Schäden für die Schutzgüter zu vermeiden, müssen vor der Umsetzung von „Plänen oder Projekten“ fundierte Umweltprüfungen durchgeführt werden. Nur wenn ein Risiko für gelistete Lebensräume und Arten ausgeschlossen werden kann, darf die Behörde Genehmigungen ausstellen.

„Die rumänische Regierung hat Forstmanagementpläne in Natura-2000-Gebieten genehmigt, noch bevor strategische Umweltprüfungen durchgeführt wurden und entsprechende Beurteilungen der Auswirkungen von Einschlägen gemäß der europäischen Gesetzgebung vorlagen bzw. bevor es naturschutzrechtliche Genehmigungen des Umweltministeriums gab,“ sagte die rumänische Umweltjuristin Catalina Radulescu, die mit Agent Green in dieser Causa zusammenarbeitet.

Die Genehmigung der Forstmanagementpläne vor Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und ohne öffentliche Anhörung verstößt auch gegen die Aarhus-Konvention, die den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten regelt. Demnach müsste vor jeder umweltrelevanten Entscheidung eine öffentliche Anhörung stattfinden – und nicht erst nach der Genehmigung eines Plans oder Projektes.

„Wir fordern die EU-Kommission und das Aarhus Compliance Committee auf, dies in einem schnellen und klaren Vorgehen gegen Rumänien klarzustellen, um den fortschreitenden großflächigen Holzeinschlag in vielen der wertvollsten Natur- und Urwaldbestände Europas innerhalb von Natura 2000-Gebieten zu beenden,“ betonte Catalina Radulescu.

Rumänien beherbergt das größte natürliche und teilweise unberührte Waldnaturerbe innerhalb der gemäßigten Klimazone der EU. Mehrere Hunderttausend Hektar dieser Wälder mit hohem Schutzwert befinden sich in Natura 2000-Gebieten, sind aber nicht ausreichend geschützt. So arbeiten Agent Green und die in Deutschland ansässige Stiftung EuroNatur zusammen, um das systemische Versagen der rumänischen Regierung bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 aufzuzeigen.

Die rumänische Regierung verweigert allerdings den Zugang zu relevanten Umweltinformationen. Das bedeutet, dass die Organisationen bisher keine Möglichkeit hatten, harte Beweise für jene systemische Missachtung der EU-Gesetze zu liefern, die in vielen der rumänischen Natura-2000-Gebiete mit freiem Auge erkennbar eindeutig erkennbar sind. Aus diesem Grund konnte bisher keine formelle Beschwerde wegen Verstößen gegen Natura 2000 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

„Die Zerstörung der alten und unberührten Wälder Rumäniens ist auf Satellitenbildern und vor Ort deutlich sichtbar. Um eine Beschwerde einreichen zu können, ist es aber notwendig, einen dokumentierten Nachweis zu erbringen, dass Verstöße gegen die Naturschutzrichtlinien vorsätzlich und andauernd sind. Die rumänische Regierung beschränkt jedoch den Zugang zu relevanten Umweltinformationen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten. Die rumänische Justiz unterstützt dieses Verhalten. So führen wir derzeit 32 Gerichtsverfahren durch, nur um Zugang zu den Waldwirtschaftsplänen zu erhalten. Der Zugang zu diesen Dokumenten ist der Schlüssel und wichtig zur Überprüfung der Übereinstimmung der Forstbewirtschaftungspläne mit den Natura 2000-Bewirtschaftungsregelungen zur Erhaltung der aufgeführten zu schützenden Lebensräume und Arten. Da das Gericht in einigen Fällen entschieden hat, diese Informationen weiterhin geheim zu halten, haben wir keine andere Wahl, als diesen Fall zum Aarhus Compliance Committee wegen Verletzung sowohl des Zugangs zur Information als auch der Säulen der öffentlichen Konsultation zu eskalieren. Wir sind zuversichtlich, dass Aarhus der rumänischen Justiz entgegen treten und sie berichtigen wird“, sagte Gabriel Paun von Agent Green.

Raising the Alarm for Romanian Forests from AGENT GREEN on Vimeo.