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Bericht: Illegaler Holzeinschlag in Rumäniens Naturwäldern nimmt zu – trotz EU Vertragsverletzungs-Verfahren

Neue Daten zeigen, dass die Abholzung der letzten großen Primär- und Urwälder der EU in Rumänien unvermindert weitergeht

Die Daten zeigen, dass der illegale Holzeinschlag in einigen der ältesten und wertvollsten Wälder Europas in Rumänien in den letzten zwei Jahren sogar zugenommen hat, obwohl die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen den rumänischen Staat eingeleitet hat, um dagegen vorzugehen

Der Bericht, der von den Nichtregierungsorganisationen Agent Green, ClientEarth und EuroNatur veröffentlicht wurde, zeigt, dass die wertvollen Ur- und Naturwälder des Fagaras-Gebirges am stärksten von diesen illegalen Abholzungen betroffen sind. Die Abholzungsgenehmigungen in diesen Gebieten haben zwischen 2020 und 2021 drastisch zugenommen, was zu einer erheblichen Verschlechterung des Erhaltunsgrades dieser wertvollen Waldökosysteme geführt hat.

Nach einer Reihe von EU-Beschwerden der Umweltorganisationen leitete die Europäische Kommission im Jahr 2020 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den rumänischen Staat ein, dem später im selben Jahr eine letzte Mahnung folgte.

Da der rumänische Staat untätig blieb, gab die Europäische Kommission noch im selben Jahr eine dringende Stellungnahme („Reasoned Opinion“) heraus – eine letzte Aufforderung an den rumänischen Staat, das Problem zu lösen. Gleichzeitig wurde angedroht, den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verweisen, wenn Rumänien nicht innerhalb der folgenden vier Wochen unverzüglich Maßnahmen ergreift. Wie der neue Bericht jedoch deutlich zeigt, sind fast zwei Jahre vergangen, und Rumänien ist der Forderung der Kommission noch immer nicht nachgekommen.

Die Umweltgruppen fordern die Europäische Kommission daher auf, sofort zu handeln und den Fall an den EuGH zu verweisen – aufbauend auf dem Urteil des höchsten EU-Gerichts aus dem Jahr 2018 gegen die massive Abholzung des polnischen und ebenfalls EU-geschützten Bialowieza-Waldes.

„Leider ist diesen Wäldern nichts Gutes widerfahren, seit die Kommission rechtliche Schritte eingeleitet hat“, sagt Gabriel Paun, Geschäftsführr der rumänischen Naturschutzorganisation Agent Green. „Im Gegenteil: Unsere Felduntersuchungen und Datenanalysen zeigen, dass in vielen wertvollen heimischen Wäldern der Holzeinschlag im Vergleich zu der Zeit vor dem EU-Verfahren sogar massiv zugenommen hat. Wir haben die Beweise der Europäischen Kommission vorgelegt und erwarten eine ernsthaftere Verfolgung dieser Verstöße, um die Untätigkeit des rumänischen Staates zu sanktionieren“, so Paun weiter.

Trotz der Gespräche zwischen Rumänien und der EU Kommission hat der Mitgliedstaat bisher keine wirksamen Schritte unternommen, um die Zerstörung seiner geschützten Naturwälder in den Natura 2000-Gebieten zu stoppen.

„Die rumänischen Behörden scheinen die Europäische Kommission zu täuschen. Wir fordern die EU dringend auf, für die Durchsetzung des bestehenden EU-Rechts in Rumänien zu sorgen. Alles andere wäre ein fatales Zeichen der Schwäche, nicht nur gegenüber Rumänien, sondern auch gegenüber anderen EU-Ländern. Letztlich gefährdet die Untätigkeit Brüssels in Bezug auf die fortschreitende Waldzerstörung in Rumänien die gesamte EU-Biodiversitätsstrategie und den „Green Deal“, sagt Annette Spangenberg, Leiterin des Bereichs Naturschutz bei EuroNatur.

Agata Szafraniuk, Rechtsexpertin für Wildtiere und Lebensräume bei ClientEarth, sagt: „Rumäniens anhaltende Untätigkeit bewirkt, dass sich die Situation in den rumänischen Wäldern weiter verschlechtert. Trotz der Warnungen der Europäischen Kommission verstößt Rumänien weiterhin gegen die EU-Naturschutzvorschriften, indem es Abholzungsgenehmigungen in geschützten Waldgebieten erteilt, ohne vorher die erforderlichen Naturverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Wenn die Kommission diese eindeutige Missachtung der EU-Naturschutzvorschriften durch Rumänien nicht vor das höchste Gericht der EU bringt, sieht die Zukunft dieser wichtigen Wälder düster aus.“

 

Schlechte Noten von UNESCO/IUCN für Rumänien wegen Abholzungen in Welterbe-Pufferzonen

Bericht über „Reactive Monitoring Mission“ in 2019 erst kürzlich veröffentlicht: Rumänien erfüllt internationale Richtlinien nicht.
EuroNatur und Agent Green fordern Rumänien auf, das staatliche Forstunternehmen Romsilva sofort von allen Aufgaben des Schutzgebietsmanagements zu entbinden und ein Gebietsmanagement nach internationalen UNESCO/IUCN-Richtlinien und EU-Recht einzuführen.

Wenige Tage vor dem Internationalen Tag der Wälder (21. März) wurde ein „Bericht über die gemeinsame Reactive Monitoring Mission des Welterbezentrums und der IUCN (International Union for Conservation of Nature) zu den albanischen und rumänischen Bestandteilen des transnationalen Weltnaturerbes ‚Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas’“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Mission mit Besuchen der Nationalparks Domogled-Valea Cernei und Cheile Nerei-Besnita in Rumänien fand bereits im November 2019 statt.
Der Bericht war jedoch lange Zeit nicht öffentlich zugänglich. Es ist nicht klar, was die Gründe für die massive Verzögerung der Veröffentlichung sind. Möglicherweise haben die kritischen Schlussfolgerungen der UNESCO/IUCN-Experten in Bezug auf die intensiven Abholzungen in Rumänien für Kontroversen gesorgt?

In dem Dokument heißt es: „Die Mission kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Bewirtschaftung der Pufferzonen der Komponententeile die Anforderungen der Operationellen Richtlinien (OG) nicht in zufriedenstellender Weise erfüllt und negative Auswirkungen auf die Integrität der grenzüberschreitenden Welterbestätte nicht ausgeschlossen werden können.“

Und des Weiteren: „Das Management sollte darauf abzielen, die natürlichen Prozesse besser zu unterstützen und auf die langfristige Stärkung und Erweiterung alter und ursprünglicher Buchenwaldökosysteme ausgerichtet sein.“

UNESCO und IUCN fordern Rumänien außerdem auf, „…alle alten Buchenwald-Ökosysteme und Buchen-Urwälder, die nicht in das Welterbegebiet aufgenommen wurden, streng zu schützen, um die langfristige Erhaltung dieser außergewöhnlichen Ökosysteme zu fördern; Priorität sollten diejenigen Waldgebiete haben, die sich in der Nähe der von der Mission besuchten Welterbeflächen befinden, um so die ökologische Konnektivität zu verbessern.“

Hintergrund für diese Mission waren zahlreiche Medienberichte und Beschwerden der EuroNatur Stiftung, von Agent Green und vielen anderen Naturschützern über die zerstörerische Abholzung von Ur- und Naturwäldern in den Pufferzonen der Welterbestätten, auch in unmittelbarer Nähe zu den Kerngebieten.

Der vom rumänischen Staat genehmigte kommerzielle Holzeinschlag in den Pufferzonen betrifft auch artenreiche Naturwälder, die einen gleichwertigen „universellen Wert“ haben wie die Buchenwälder in der UNESCO-Stätte (Kerngebiet).

Der gemeinsamen UNESCO / IUCN-Mission im Jahr 2019 ging ein informeller Feldbesuch von IUCN Europe im November 2018 voraus, bei dem intensive Abholzungen in sehr wertvollen Buchen-Urwäldern in den Nationalparks Domogled – Valea Cernei und Semenic (inkl. Pufferzonen) bestätigt wurden.

Nach dem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen den rumänischen Staat (eingeleitet von der Europäischen Kommission im Februar 2020 wegen Verschlechterung von EU-Schutzgebieten durch Holzeinschlag) sind die klaren Worte von UNESCO und IUCN nur ein weiterer Indikator dafür, dass der Schutz von Wäldern mit hohem Biodiversitätswert in Rumänien in einem katastrophal schlechten Zustand ist.

Die intensiven Abholzungen in den rumänischen Welterbe-Puffergebieten gefährden letztlich den Bestand des gesamten transnationalen Welterbegebietes zum Schutz der europäischen Buchenurwälder, das aus 67 Teilgebieten in 12 Staaten besteht … 

Die Stiftung EuroNatur und die Umweltorganisation Agent Green interpretieren die Ergebnisse des Berichts als „glasklaren Beweis“ dafür, dass das staatliche rumänische Forstunternehmen Romsilva, das für das Management fast aller rumänischen National- und Naturparks zuständig ist, „nicht in der Lage ist“, Schutzgebiete zum Erhalt besonders wertvoller Ökosysteme angemessen zu verwalten. Die lange Reihe von Konflikten und der schlechte Zustand vieler Schutzgebiete unter der Obhut von Romsilva zeigt, dass das Unternehmen „offensichtlich von kommerziellen Interessen getrieben wird und es ihm grundsätzlich an Ehrgeiz und Fachwissen in Bezug auf den Naturschutz fehlt“.

Deshalb muss Romsilva sofort von allen Aufgaben des Schutzgebietsmanagements entbunden werden. Das Management der rumänischen Schutzgebiete sollte von offiziellen nationalen Stellen (wie der Nationalen Agentur für Schutzgebiete) übernommen und mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden.

Der Holzeinschlag in Pufferzonen auf Staatsbesitz muss gestoppt werden, bis neue Managementpläne in Übereinstimmung mit den Richtlinien der UNESCO/IUCN sowie der EU entwickelt sind. Die Managementpläne aller UNESCO-Weltnaturerbestätten sowie der Nationalparks (inkl. Zonierung) müssen entsprechend den Empfehlungen des UNESCO / IUCN-Berichts überarbeitet werden.

Im Detail schließt der Abschlussbericht des UNESCO-Welterbezentrums und der IUCN mit den folgenden Empfehlungen:

… Definition eines für die Pufferzonen spezifischen Waldmanagagementplans, der dem Ziel entspricht, die Konsistenz und Koordination über alle Pufferzonen innerhalb des Schutzgebietes hinweg sicherzustellen, und das die natürliche und unbeeinflussten, fortschreitenden Alterungsprozesse der Buchenwaldökosysteme in der Pufferzone fördert. Dieses Regime sollte einen ökologischen Übergang zwischen den UNESCO-Kerngebieten und den umgebenden Waldökosystemen mit einem hohem ökologischen Wert gewährleisten, einschließlich derjenigen in den Pufferzonen sowie – im Falle Rumäniens – der Waldgebiete, die im „Nationalen Katalog der Ur- und Quasi-Urwälder“ gelistet sind.

Dieses Regime sollte natürlichen Prozessen Vorrang einräumen und auf einem „Proforestation“-Ansatz (Förderung natürlicher Waldwicklung) aufbauen sowie auf klaren Leitlinien für angepaßte Interventionsmaßnahmen und deren Grenzen – im Sinne des Beschlusses 43 KOM 7B.13 des Welterbekomitees (Anmerkung: „Gewährleistung eines angemessenen Pufferzonenmanagements um ungestörte natürliche Prozesse zu unterstützen“).

Dies könnte die Einrichtung eines funktionellen Netzwerks von „alternden“ und „Seneszenz“-Waldflächen in den Pufferzonen umfassen, um so zur Stärkung und Erweiterung der Buchen – Natur- und Urwald-Ökosysteme (im gesamten UNESCO Gebiet; Anmerkung) beizutragen und um die natürlichen Prozesse zu unterstützen, die zur deren langfristigen Erhaltung und Natürlichkeit führen:

– „Reforestation“-Bemühungen sollten als Management-Massnahmen verstanden werden, die die natürliche Verjüngung und Entwicklung der Baumbestände fördern.
– „als Alterungs-Bestände“ gelten Waldflächen, die so bewirtschaftet werden, dass die Bäume über ihr übliches Rotationsalter hinaus reifen können, bis hin zur doppelten Lebensdauer im Wirtschaftswald (200 bis 240 Jahre im Fall von Rumänien).
– „Seneszenz-Bestände“ sind Waldbestände, die bewusst und vollständig einer spontanen natürlichen Entwicklung überlassen werden, bis die Bestände vollständig zusammenbrechen und der natürliche Waldzyklus wieder neu beginnt.

Die UNESCO / IUCN fordert den rumänischen Vertragsstaat außerdem auf, „illegale Holzeinschlagaktivitäten in den beiden Nationalparks zu bekämpfen und strafrechtlich zu verfolgen“, „Pläne zur Modernisierung der Nationalstraße 66A wegen der möglichen Auswirkungen des Projekts auf die ökologische Integrität des Welterbegebietes aufzugeben“ und „das Welterbezentrum über jeden Plan zu informieren, Wasserkraftanlagen innerhalb der Welterbegebiete und ihrer Pufferzonen zu erweitern / nachzurüsten – bevor eine Entscheidung getroffen wird“.

Abholzung von alten Buchen (300-400 Jahre) in der Pufferzone der UNESCO-Weltnaturerbestätte Domogled – Valea Cernei (Iauna Craiova)
Informelle IUCN Mission (2018) in die Waldwildnis des Domogled-Nationalparks / UNESCO-Weltkulturerbes (Pufferzone).

„Baum-Friedhof“ mit teils uralten Buchen mitten im Domogled Nationalpark bzw. in der UNESCO Welterbe Bufferzone.
Die ökologisch sehr wertvollen Buchen- Ur- und Natururwälder im Cernisoara-Gebiet (Domogled Nationalpark / UNESCO Pufferzone) weisen den gleichen „universellen Wert“ wie die Buchenwälder im UNESCO-Kerngebiet auf – und müssen daher erhalten werden.

 

 

 

 

Bahnbrechendes Höchstgerichtsurteil für den Schutz rumänischer Naturwälder

Höchstgericht in Bukarest entscheidet für Offenlegung der Forstbewirtschaftingspläne; EU-Kommission verlangt vollständige Übertragung der Natura 2000 Richtlinien in rumänisches Recht.

Waldbewirtschaftungspläne enthalten umweltrelevante Informationen und diese müssen auch öffentlich zugänglich sein. Dieser Rechtsmeinung hat sich nun auch das Oberste Berufungsgericht in Bukarest  angeschlossen. Die NGO Agent Green hat im vergangenen Jahr etliche Gerichtsverfahren gegen Waldbesitzer und Behörden angestrengt, um die EU-Umweltinformationsrichtlinie, die Aarhus-Konvention sowie die Natura 2000 – Richtlinien im Zusammenhang mit dem Schutz ökologisch wertvoller Wälder juristisch durchzusetzen. Nun hat das Höchstgericht in Bukarest entscheiden: Die Öffentlichkeit hat Anspruch auf Informationszugang zu Umweltinformationen im Forstsektor.

Lange haben die rumänischen Behörden und die Staatswaldverwaltung Romsilva umweltrelevante Informationen in den forstlichen Bewirtschaftungsplänen geheim gehalten – entgegen den Bestimmungen der Aarhus Konvention  und der EU-Umweltinformationsrichtlinie. Agent Green musste daher den Zugang zu relevanten Informationen in zahlreichen Gerichtsverfahren einklagen. Das Berufungsgericht in Bukarest hat nun Agent Green recht gegeben und die Berufung des Umweltministeriums zurückgewiesen. Ab sofort ist das Ministerium verpflichtet, umweltrelevante Informationen aus Forstmanagementplänen auf Anfrage zugänglich zu machen.

Dies bedeutet, dass das Berufungsgericht der Zivilgesellschaft das Recht einräumt, Informationen einzuholen, wie: das im Wald vorhandene Volumen an Holz, die Baumarten, das Durchschnittsalter der Bäume, welche Art von Holznutzungen geplant sind oder das für die nächsten 10 Jahre genehmigte Holzeinschlagsvolumen.
Dies ist ein wichtiger Schritt, um die öffentliche Kontrolle über die Einhaltung der EU-Richtlinien und damit den Schutz ökologisch wertvoller Wälder sicherzustellen.

Der Spruch hat auch für den Rest der EU Signalwirkung, da Forstbewirtschaftungspläne auch außerhalb von Rumänien fast überall als „Betriebsgeheimnis“ unter Verschluss gehalten werden. Das Thema mangelhafter Informationszugang ist auch Thema hinsichtlich des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Regierung in Bukarest. Hier könnte ein Gang der EU-Kommission zum Gerichtshof der EU bevorstehen.

Der Druck aus Brüssel auf die rumänische Regierung wächst jedenfalls: Die Europäische Kommission fordert Rumänien in ihrer jüngsten Veröffentlichung zum Vertragsverletzungsverfahren auf, die Erhaltung der natürlichen Lebensräume des Landes sowie den Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen gemäß der Vorgaben in den EU Naturschutz-Richtlinien vollständig in nationales Recht umzusetzen. Die forstlichen Bewirtschaftungspläne würden Natura 2000 Bestimmungen oftmals nicht berücksichtigen, moniert die EU-Kommission. So werden die Naturschützer der NGO Agent Green gerade auch in Natura 2000-Gebieten immer wieder Zeugen illegalen Holzeinschlags. Rumänien hat nun zwei Monate Zeit, um diesen Zustand zu beheben, andernfalls droht eine begründete Stellungnahme der Kommission, die ein Strafverfahren beim Gerichtshof der EU – und eine saftige Strafe – nach sich ziehen könnte.

Verwüstung eines (ehemals) paradiesischen Seitentales im Domogled – Valea Cernei Nationalpark / Natura 2000 Gebiet.